Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über die Gewährung von Vergütungen bei Prüfungen nach der Lehramtsprüfungsordnung I
VergV-LPO I§ 6 Sonstige Vergütungen
Stand: 25.08.2026
Bei den Prüfungen nach der Lehramtsprüfungsordnung I werden folgende sonstige Vergütungen gewährt:
1.
Vergütungen für die einzelnen Mitglieder der Prüfungshauptausschüsse je Prüfungstermin
a)
bei bis zu 60 durch den jeweiligen Prüfungshauptausschuss zu betreuenden schriftlichen Einzelprüfungen
165,00 €,
b)
bei bis zu 120 durch den jeweiligen Prüfungshauptausschuss zu betreuenden schriftlichen Einzelprüfungen
330,00 €,
c)
bei mehr als 120 durch den jeweiligen Prüfungshauptausschuss zu betreuenden schriftlichen Einzelprüfungen
495,00 €;
2.
Aufsichtführenden bei staatlichen Lehramtsprüfungen
je angefangene Stunde Aufsichtstätigkeit
3,85 €.
Der Anspruch auf Reisekostenvergütung bleibt unberührt.