Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über die Gewährung von Vergütungen bei Prüfungen nach der Lehramtsprüfungsordnung I

VergV-LPO I

§ 6 Sonstige Vergütungen

Stand: 25.08.2026

Bayern

Bei den Prüfungen nach der Lehramtsprüfungsordnung I werden folgende sonstige Vergütungen gewährt:

1.

Vergütungen für die einzelnen Mitglieder der Prüfungshauptausschüsse je Prüfungstermin

a)

bei bis zu 60 durch den jeweiligen Prüfungshauptausschuss zu betreuenden schriftlichen Einzelprüfungen

165,00 €,

b)

bei bis zu 120 durch den jeweiligen Prüfungshauptausschuss zu betreuenden schriftlichen Einzelprüfungen

330,00 €,

c)

bei mehr als 120 durch den jeweiligen Prüfungshauptausschuss zu betreuenden schriftlichen Einzelprüfungen

495,00 €;

2.

Aufsichtführenden bei staatlichen Lehramtsprüfungen

je angefangene Stunde Aufsichtstätigkeit

3,85 €.

Der Anspruch auf Reisekostenvergütung bleibt unberührt.

§ 5 § 7